Karriere / Jobs


Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und darauf, Sie kennenzulernen.


    Unternehmensphilosophie

    Als Soziales Dienstleistungsunternehmen im Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen erachten wir Kreativität, Kompetenzen und Engagement unserer Mitarbeiter*innen als entscheidend für die Qualität der Arbeit unserer Einrichtungen.
    Gewinnung, Motivierung und Bindung talentierter Mitarbeiter*innen sind daher grundlegend für unsere unternehmerischen Konzepte. Wir investieren zu diesem Zweck in:

    • Ausbildung, Fort- und Weiterbildung, Spezialisierungsmöglichkeiten
    • Familienfreundliche und flexible Arbeitsbedingungen
    • Betriebliche Gesundheitsförderung
    • Betriebliches Gesundheitsmanagement
    • Vergütung entsprechend dem öffentlichen Dienst (TVöD Kommunen)

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    Pädagogische Kräfte in Tageseinrichtungen für Kinder werden im „Gesetz zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege“ unterschieden in pädagogische Fachkräfte und pädagogische Assistenzkräfte.
    Den pädagogischen Fachkräften obliegt die Förderung der Kinder in Kindertagesstätten.
    Pädagogische Fachkräfte sind:
    – stattlich anerkannte Erzieher*innen,
    – staatlich anerkannte Kindheitspädagog*innen,
    – staatlich anerkannte Sozialpädagog*innen sowie Sozialpädagog*innen ohne staatliche Anerkennung, die am 31.07.2021 als pädagogische Kraft beschäftigt waren,
    – Personen, die ein pädagogisches Hochschulstudium mit Studienanteilen von 80 Credit Points, die auf die Arbeit mit Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder ausgerichtet sind, mit einem Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss abgeschlossen haben und die über eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen,
    – Personen mit der Befähigung zur Ausübung des Lehramts an Grundschulen (Hortgruppen)
    – staatlich anerkannte Heilpädagog*innen
    – staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger*innen

    Die pädagogischen Fachkräfte können durch pädagogische Assistenzkräfte unterstützt werden.
    Pädagogische Assistenzkräfte sind
    – sozialpädagogische Assistent*innen
    – Personen, die ein pädagogisches Hochschulstudium mit Studienanteilen von 80 Credit Points, die auf die Arbeit mit Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder ausgerichtet sind, mit einem Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss abgeschlossen haben, jedoch nicht über eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen,
    – Kinderpfleger*innen
    – Sozialassistent*innen mit dem Schwerpunkt Haus- und Familienpflege oder Persönliche Assistenz, die am 31.12.2014 als pädagogische Kraft beschäftigt waren,
    – Spielkreisgruppenleiter*innen, die am 31.07.2021 als zweite Kraft nach § 4 Abs. 3 Satz 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in der Fassung vom 07.02.2002, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10.12.2020, beschäftigt waren.

     

    Pflegekräfte werden unterschieden in Pflegefachkräfte und pflegerische Assistenzkräfte.
    Pflegefachkräfte übernehmen Aufgaben in allen Versorgungsbereichen der Pflege und Betreuung und beraten pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in unterschiedlichen Lebenssituationen. In den Sozialstationen findet die Versorgung in den Privathaushalten statt.
    Pflegefachkräfte sind:
    – Fachgesundheits- und Krankenpfleger*in (z.B. Intensivpflege, Psychiatrie, Gerontopsychiatrie)
    – Gesundheits- und Krankenpfleger*in
    – Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
    – Altenpfleger*in
    – Pflegefachmann/-frau

    Die Pflegerischen Assistenzkräfte leisten grundpflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung sowie Betreuung von kranken und/oder pflegebedürftigen Menschen und / oder von Menschen mit Behinderung.
    Pflegerische Assistenzkräfte sind:
    – Gesundheits- und Pflegeassistent*in
    – Pflegeassistent*in
    – Kranken- und Altenpflegehelfer*in
    – Krankenpflegehelfer*in

    Nähere Informationen:
    Ambulante Pflege: professionelle medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld pflegebedürftiger Menschen.

    Betreuungskräfte übernehmen Aufgaben der Betreuung und Aktivierung pflege- und / oder hilfebedürftiger Menschen in ihrer Häuslichkeit und in unseren Tagespflegeeinrichtungen
    Für die Tätigkeit als Betreuungskraft ist eine der u.a. Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich
    – Betreuungskraft nach § 43b SGB XI (160 Std. und zweiwöchiges Praktikum,)

    – Betreuungskraft nach § 45b SGB XI (30 Std. und jährliche Fortbildung)

    Der Einsatz als Betreuungskraft kann Im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses aber auch als ehrenamtliche Tätigkeit erfolgen.
    Informationen zur Betreuung in unseren Pflegeeinrichtungen:
    Ambulante Pflege: professionelle medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld pflegebedürftiger Menschen.

     

    Hauswirtschaftskräfte erledigen in den Haushalten pflege- und / oder hilfebedürftiger Menschen, in den Tagespflegeeinrichtungen und in den Kindertagesstätten die erforderlichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.

    Informationen zur hauswirtschaftlichen Versorgung in unseren Pflegeeinrichtungen:
    Ambulante Pflege: professionelle medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld pflegebedürftiger Menschen.

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    Ausbildung:  A Pflegerische Ausbildung;   B Pädagogische Ausbildung

    A Pflegerische Ausbildung
    Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann

    Nach erfolgreichem und automatisch europaweit anerkanntem Abschluss der dreijährigen generalistischen Pflegeausbildung können Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner in allen Versorgungsbereichen der Pflege als Fachkraft arbeiten.
    Die Ausbildung besteht abwechselnd aus Unterricht an Pflegeschulen und praktischer Ausbildung z.B. in unseren Pflegeeinrichtungen.
    Auch die Pflichtpraktika im Rahmen der Ausbildung können in unseren Einrichtungen erfolgen so auch z.B. das pädiatrische Praktikum in einer unserer Kindertagesstätten.
    Nähere Informationen zu Ausbildung und Praktika bei uns:

    Ambulante Pflege: professionelle medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld pflegebedürftiger Menschen.

    In unseren Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen sind zahlreiche Praktika möglich:

    A Pflegerische Praktika   B Pädagogische Praktika

    A Pflegerische Praktika
    Pflichtpraktika im Rahmen der generalistischen Ausbildung
    – ambulante Pflege
    – teilstationäre Pflege
    – pädiatrische Pflege)
    Pflegepraktika (z.B. als Voraussetzung vor der Ausbildung Pflegeassistenz)
    Praktika / Hospitationen zur Entscheidungsfindung (vor Ausbildungsaufnahme / Einstellung)
    Nähere Informationen zu den pflegerischen Praktika in unseren Pflegeinrichtungen:
    Ambulante Pflege: professionelle medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld pflegebedürftiger Menschen.

    In unseren Einrichtungen sind verschiedene Freiwilligendienste möglich:
    – Die Dienstzeiten (6 – 18/ 24 Monate, i.d.R. 12 Monate) können auf Ausbildungszeit und / oder auf die Wartezeit für einen Studienplatz bzw. ein Praktikum angerechnet werden.
    – Bis zum 25. Lebensjahr besteht ein Anspruch auf Kindergeld.
    – Freiwilligendienstleistende erhalten von der Einsatzstelle ein Taschengeld.
    – Freiwilliges Soziales Jahr – FSJ – (bis zum Alter von 27 Jahren)
    Das Freiwillige Soziale Jahr gehört zu den Jufendfreiwilligendiensten und verbessert als Bildungs-dienst die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.
    (siehe hierzu: BMFSFJ – Jugendfreiwilligendienste)
    – Bundesfreiwilligendienst – BFD.- (keine Altersbeschränkung)
    Bundesfreiwilligendienst ist ein freiwilliges Engagement in gemeinwohlorientierten Einrichtungen und kann ohne Altersbeschränkung von allen geleistet werden, die ihre Schulpflicht erfüllt haben.
    (siehe hierzu: Über den BFD: Bundesfreiwilligendienst.de)
    A Freiwilligendienste in der Pflege B Freiwilligendienste in den Kitas
    A Freiwilligendienste in der Pflege
    Durch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) kann man z.B. das Be-rufsfeld „Pflege“ kennenlernen und feststellen, ob man eine Pflegeausbildung / ein pflegerisches Stu-dium absolvieren möchte.
    Ein Freiwilligendienst in der Pflege wird als für die Ausbildung zur Pflegeassist*in erforderliches Pflegeri-sches Praktikum anerkannt.
    Unsere Pflegeeinrichtungen informieren über die Möglichkeiten eines Freiwilligendienstes bei ihnen:

    Ambulante Pflege: professionelle medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld pflegebedürftiger Menschen.

    Ehrenamtliches Engagement in der Pflege

    Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ergänzend zur Tätigkeit von Pflegekräften die pflegenden An- und Zugehörigen entlasten und unterstützen, indem sie z.B. in der Häuslichkeit oder auch in Betreuungsgruppen die Betreuung und Versorgung Pflegebedürftiger stundenweise übernehmen. Auch Begleitung beim Einkaufen, bei Spaziergängen oder beim Sport sind mögliche Aufgaben.

    Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich insbesondere in die Betreuung und Freizeitgestaltung pflegebedürftiger / hilfebedürftiger Menschen einbringen möchten, können sich durch von unseren Einrichtungen organisierte Schulungen für diese Tätigkeiten schulen lassen.

    Für Ihr Engagement erhalten ehrenamtlich in der Pflege Tätige Aufwandsentschädigungen.

    Unsere Einrichtungen bieten verschiedene Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten an.

    Nähere Informationen über die Möglichkeiten ehrenamtlicher Tätigkeiten erhalten Sie in unseren Pflegeeinrichtungen:

    Ambulante Pflege: professionelle medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld pflegebedürftiger Menschen.

    Ziel unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist, dass wir gemeinsam in unserem Unternehmen die Rahmenbedingungen schaffen, unter denen wir alle und jede/r für sich, unsere Gesundheit aktiv bestimmen, erreichen und erhalten.

    Denn unsere BGM Vision ist:
    Gesund – Bewusst – Miteinander

    … damit wir alle unsere Arbeit bei bestmöglicher Gesundheit gern erledigen können.

    Bereits seit vielen Jahren verfolgt die Paritätische Stiftung Heidekreis gGmbH das Ziel, betriebliche Rahmenbedingungen, Strukturen und Prozesse so zu entwickeln, dass Arbeit und Organisation gesundheitsförderlich gestaltet werden können.

    Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit, über eine kostenlose Schwimmkarte die Schwimmbäder in Walsrode, Bad Fallingbostel und Schwarmstedt zu nutzen. Außerdem wird die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio finanziell unterstützt.

    Im Betrieblichen Gesundheitsmanagement sind alle Maßnahmen zusammengefasst, die der Gesundheitsförderung der Beschäftigten dienen. Hierzu gehört u.a. auch der Arbeitsschutz.

    Zur Lenkung der BGM-Prozesse wurde 2017 mit Unterstützung und Begleitung der AOK ein Steuerkreis eingerichtet. Neben der Geschäftsführerin und einer BGM-Beauftragten gehören dem Gremium auch der Betriebsarzt, ein Mitglied des Betriebsrates, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und jeweils eine Vertreterin aus dem Bereich Pflege und Kindertagesstätten an. Der BGM-Steuerkreis legt die Ziele fest, stellt Maßnahmenpläne auf und evaluiert diese regelmäßig.

     
     

     

    Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
    Unter dem Motto „Bewegung macht beweglich und Beweglichkeit kann manches in Bewegung setzen“ (Paul Haschek, 1932 – 2011, deutscher Theologe), sind seit 2005 auch verschiedene Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung fester Bestandteil der Förderung der Mitarbeitenden unseres Vereins. Dazu gehören u.a.:
    • Kostenfreie Hallenbadnutzug
    • Monatlicher Zuschuss zu Fitnessbeiträgen
    • Verschiedene Maßnahmen und kleine Events zur Förderung gesundheitlichen und seelischen Wohlbefindens

    Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
    Wir bieten unseren Beschäftigten an, sie nach längerer krankheitsbedingter Abwesenheit bei einem bedarfsgerechten Wiedereinstieg zu unterstützen, mit dem Ziel, eine möglichst dauerhafte Teilnahme am Arbeitsleben zu gewährleisten und den Arbeitsplatz zu erhalten.

    Arbeitsschutzausschuss (ASA)
    Im Arbeitsschutzausschuss werden Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beraten. Mitglieder des Ausschusses sind Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Geschäftsführung, Betriebsrat und Vertreter*innnen der Fachbereiche. In regelmäßigen Ausschusssitzungen werden u.a. die Themen Gefährdungsbeurteilung, Brandschutz, Ersthelfer, Gefahrstoffe, Hygieneplan, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, sowie die erforderlichen Mitarbeiter*innenschulungen bearbeitet.

    Mitwirkung im Landesverband, in Gremien und Netzwerken

    Stiftung

    Mitwirkung in den Fachbereichen Pflege Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder,
    Soziale Psychiatrie, Behindertenhilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsens

    Mitglied in den Sprechergremien Pflege und Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder

    Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz

    Sozialpsychiatrischer Arbeitskreis

    Frater Eurstachius – Netzwerk ehrenamtlicher HelferInnen und hauptamtlicher Dienstleister in Bomlitz und Umgebung

    Mitglied „Wir sind Parität“ – Bundesweites Netzwerk des Pariätischen online

     
    Kitas
     
    Mitglied im Sprechergremien Tageseinrichtungen und Tagespflege
    für Kinder des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen
     
    PERLE – Netzwerk
     
    Pflege
     

    Mitglied im Sprechergremien Pflege des Paritätsichen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen

    Palliativnetzwerk

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